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Zustandsfeststellung

Die Zustandsfeststellung nach § 650 BGB kommt zur Anwendung, wenn die Abnahme verweigert wird.

Dies ist nach dem neuen Bauvertragsrecht für den Unternehmer eine Möglichkeit den Auftraggeber durch Fristsetzung zur weiteren Mitwirkung aufzufordern.

 

 

 

 

Sachverständiger Robert Rötzer  | roerob@t-online.de